Hier finden Sie aktuelle Informationen zu unseren Aktivitäten und Anträgen in der Gemeindevertretung.
2024-06-03
Seit mehr als einem Monat steht Schöneiche ohne ausreichende Postdienstleistung im Ortszentrum dar. Dieser Zustand ist nicht nur für alle Schöneicherinnen und Schöneichern unhaltbar, sondern stellt auch klar einen Verstoß gegen die Vorgaben des §2 der Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) dar.
Die PUDLV schreibt vor, dass die Deutsche Post bundesweit mindestens 12.000 Filialen oder Agenturen vorhalten muss. In Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohnerinnen/Einwohnern muss es mindestens eine Filiale geben. Ab 4.000 Einwohnerinnen/Einwohnern muss eine Filiale in zusammenhängend bebauten Gebieten in maximal 2.000 Metern erreichbar sein.
Aus Sicht der Schöneicher Liste muss daher Druck auf die Deutsche Post ausgeübt werden, die Vorgaben des PUDLV zu erfüllen. Daher reichen wir auf der Sondersitzung der Gemeindevertretung am 05.06.2024 den unten stehenden Änderungsantrag ein, der auf die Wiedereinrichtung einer Postfiliale oder einer Agentur im Ortszentrum drängt. Konkret soll die Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde der Post über den Verstoß gegen die PUDLV informiert werden, um Druck auf die Post auszuüben. Parallel wird die Post zur Abgabe einer Sachstandsdarstellung aufgefordert, aus der die aktuellen Bemühungen sowie ein Zeitplan für die Wiederherstellung von Postdienstleistungen im Ortszentrum zu erläutern. Über die Schreiben aber auch deren Antworten ist die Öffentlichkeit zu informieren.
Den Änderungsantrag haben wir initiiert und mit anderen Fraktionen in der Schöneicher Gemeindevertretung eingebracht.
Die Schöneicher Liste lehnt jedoch klar einen Vorstoß der Links-Partei in Schöneiche bei Berlin ab, als Gemeindeverwaltung selbst eine Post zu betreiben. Es kann kein solider Lösungsansatz sein, dass die Deutsche Post aus ihrer gesetzlichen Verpflichtung als Anbieter für Postdienstleistungen entlassen wird.
Beschlusstext Änderungsantrag:
1. Die Gemeindevertretung stellt fest, dass die Deutsche Post gegen die Vorgaben des § 2 der Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) verstößt, nachdem der bisherige Postdienstleister im Ortszentrum der Gemeinde Schöneiche bei Berlin seinen Geschäftsbetrieb aufgegeben hat.
2. Die Gemeindevertretung wird nicht akzeptieren, dass die Deutsche Post, die Gemeinde Schöneiche bei Berlin als Grundzentrum mit über 13.000 Einwohner/-innen ohne ausreichende Postuniversaldienstleistungen zurücklässt und verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Verpflichtung der Post, die Erreichbarkeit einer Post in maximal 2.000 Metern Entfernung für alle Schöneicherinnen und Schöneicher sicherzustellen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, eine Eingabe gemäß § 5 PUDLV an die Bundesnetzagentur, als zustände Aufsichtsbehörde zu richten, um über die Missstände zu berichten und auf die Wiederherstellung der Postdienstversorgung zu drängen.
4. Zugleich wird der Bürgermeister beauftragt, bei der Deutschen Post eine Sachstandsdarstellung einzufordern, aus der die Aktivitäten bzw. konkrete Vorschläge zur Wiederherstellung des Versorgung gemäß PUDLV hervorgehen.
5. Die Gemeindevertretung unterstreicht in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass sie die Post nicht aus ihrer Verantwortung als Anbieter für Postdienstleistungen entlassen wird. Die Gemeinde wird daher auch nicht selbst als wirtschaftlicher Träger für Postdienstleistungen im Ort einzuspringen.
6. Die Mitglieder der Gemeindevertretung aber auch die Öffentlichkeit sind über die Schreiben an, sowie die Reaktionen von der Bundesnetzagentur sowie der Deutschen Post zu informieren.
Herzliche Grüße
Martin Berlin
mberlin_24 - 08:38:54 @ Allgemein
Kontakt:
Schöneicher Liste
info@schoeneicher-liste.de
0175-5757392